Finanzberichte leichter analysieren
EBA-LEITLINIEN: Sie bieten die Chance, Kreditprozesse weiter zu standardisieren. Ein Webinar der S-MS informiert über die risikoadjustierte Analyse.
Die Vorgaben aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung sind nun mit der 7. MaRisk Novelle in nationales Recht übernommen und bis zum 1. Januar 2024 von den Instituten umzusetzen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Kreditportfolios zu verbessern und die Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit angemessen zu überwachen. Damit die Institute die EBA-Leitlinien leichter umsetzen können, verfügen sie bereits heute in EBIL pro über viele Möglichkeiten in einzelnen Bereichen: So erfolgt die Risikobetrachtung der Kreditnehmer etwa in EBIL und in Analyse. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der zukunftsorientierten Betrachtung, ab 2024 auch automatisiert in der Kapitaldienstberechnung in Analyse. Also eine praktische, zeitsparende Hilfe für Analysten. Zwar erhöhen die EBA-Leitlinien die Anforderungen an die Institute, bieten aber auch die Chance, Kreditprozesse zu standardisieren: Seit 2022 arbeitet die S-MS an der Entwicklung eines Modells zur kennzahlenbasierten, risikoadjustierten Festlegung der Analysetiefe beim Auswerten von Finanzberichten. Ziel der Initiative ist, ein EBA-konformes Standard-Setting mit einer institutsspezifischen Parametrisierung bereitzustellen.
WEBINAR MACHT‘S KLAR
Den Sparkassen macht die S-MS den Einstieg ins Thema einfach: In einem Webinar am 9. November lotst sie durch die risikoadjustierte Analyse. Und sie gibt praktische Tipps für die Implementierung der Lösung. Weitere Infos und Anmeldung zum Webinar unter https://t1p.de/nakmm.
Referentin Konzernkommunikation
+49 711 782-22102